Französisches Immobilienrecht: Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien in Frankreich
Als Anwältin für französisches Immobilienrecht berate ich deutschsprachige Mandanten bei Kauf, Verkauf und laufender Verwaltung von Immobilien in Frankreich, aus Berlin und Paris.
Als Anwältin für französisches Immobilienrecht begleite ich meine Mandanten bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um Immobilien in Frankreich.
Kontakt aufnehmen →Anwaltliche Beratung im französischen Immobilienrecht
Der Erwerb, Verkauf oder die Verwaltung einer Immobilie in Frankreich stellt deutschsprachige Mandanten vor besondere rechtliche und steuerliche Herausforderungen. Das französische Immobilienrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht – insbesondere beim Vorvertrag, beim Notarverfahren, bei den Kaufnebenkosten und bei der laufenden Besteuerung.
Als Anwältin für französisches Recht mit Berufserfahrung im französischen Notariatswesen berate ich meine Mandanten bei allen Aspekten einer Immobilientransaktion in Frankreich – vom ersten Angebot bis zur finalen Beurkundung und darüber hinaus bei der laufenden Verwaltung.
Meine Leistungen im Überblick
Kauf einer Immobilie in Frankreich
Juristische Begleitung beim Erwerb von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Frankreich – von der Vertragsverhandlung bis zur notariellen Beurkundung.
Weitere Informationen →Verkauf einer Immobilie in Frankreich
Begleitung beim Verkauf von Immobilien in Frankreich: Verhandlung mit Käufern, Koordination mit Makler und Notar, Prüfung des Kaufvertrags.
Weitere Informationen →Kauf einer Eigentumswohnung („copropriété“)
Rechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Wohnung in einer französischen Miteigentümergemeinschaft: Prüfung der Gemeinschaftsunterlagen, Rechte und Pflichten.
Weitere Informationen →Laufende Verwaltung von Immobilien in Frankreich
Beratung zur Vermietung, laufenden Besteuerung (IFI, taxe foncière), Hausverwaltung und Miteigentümergemeinschaft nach dem Kauf.
Weitere Informationen →Technische Gutachten
Prüfung und rechtliche Bewertung der obligatorischen technischen Gutachten (DPE, Asbest, Blei, Elektrik…) beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Frankreich.
Weitere Informationen →Kauf und Verkauf gegen Leibrente („viager“)
Rechtliche und steuerliche Beratung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Frankreich gegen Leibrente – für Käufer und Verkäufer.
Weitere Informationen →Warum eine Anwältin für französisches Immobilienrecht beauftragen?
Der Notar in Frankreich handelt als neutrale Amtsperson – er ist nicht ausschließlich der Interessenvertreter des Käufers oder des Verkäufers. Eine anwaltliche Begleitung ist daher bei grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen besonders empfehlenswert, um rechtliche und steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die eigenen Interessen optimal zu schützen.
Durch meine mehrjährige Berufserfahrung im französischen Notariatswesen kenne ich die spezifischen Risiken des französischen Immobilienrechts aus erster Hand und kann die Kommunikation mit dem Notariat effizient koordinieren – was den Kaufprozess erheblich beschleunigen kann.
Mehrjährige Erfahrung als Notaranwärterin in Paris und Lyon – effiziente Kommunikation mit französischen Notaren und Behörden.
Zugelassen als Anwältin in Deutschland (RAK Berlin) und Frankreich (Barreau de Paris) – Beratung auf Deutsch, Français & English.
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