Französisches Recht · Berlin & Paris

Französisches Immobilienrecht: Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien in Frankreich

Als Anwältin für französisches Immobilienrecht berate ich deutschsprachige Mandanten bei Kauf, Verkauf und laufender Verwaltung von Immobilien in Frankreich, aus Berlin und Paris.

Clémence Cartade – Anwältin französisches Immobilienrecht Berlin Paris

Als Anwältin für französisches Immobilienrecht begleite ich meine Mandanten bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um Immobilien in Frankreich.

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Anwaltliche Beratung im französischen Immobilienrecht

Der Erwerb, Verkauf oder die Verwaltung einer Immobilie in Frankreich stellt deutschsprachige Mandanten vor besondere rechtliche und steuerliche Herausforderungen. Das französische Immobilienrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht – insbesondere beim Vorvertrag, beim Notarverfahren, bei den Kaufnebenkosten und bei der laufenden Besteuerung.

Als Anwältin für französisches Recht mit Berufserfahrung im französischen Notariatswesen berate ich meine Mandanten bei allen Aspekten einer Immobilientransaktion in Frankreich – vom ersten Angebot bis zur finalen Beurkundung und darüber hinaus bei der laufenden Verwaltung.

Meine Leistungen im Überblick

01

Kauf einer Immobilie in Frankreich

Juristische Begleitung beim Erwerb von Häusern, Wohnungen und Grundstücken in Frankreich – von der Vertragsverhandlung bis zur notariellen Beurkundung.

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02

Verkauf einer Immobilie in Frankreich

Begleitung beim Verkauf von Immobilien in Frankreich: Verhandlung mit Käufern, Koordination mit Makler und Notar, Prüfung des Kaufvertrags.

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03

Kauf einer Eigentumswohnung („copropriété“)

Rechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Wohnung in einer französischen Miteigentümergemeinschaft: Prüfung der Gemeinschaftsunterlagen, Rechte und Pflichten.

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04

Laufende Verwaltung von Immobilien in Frankreich

Beratung zur Vermietung, laufenden Besteuerung (IFI, taxe foncière), Hausverwaltung und Miteigentümergemeinschaft nach dem Kauf.

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05

Technische Gutachten

Prüfung und rechtliche Bewertung der obligatorischen technischen Gutachten (DPE, Asbest, Blei, Elektrik…) beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Frankreich.

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06

Kauf und Verkauf gegen Leibrente („viager“)

Rechtliche und steuerliche Beratung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Frankreich gegen Leibrente – für Käufer und Verkäufer.

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Warum eine Anwältin für französisches Immobilienrecht beauftragen?

Der Notar in Frankreich handelt als neutrale Amtsperson – er ist nicht ausschließlich der Interessenvertreter des Käufers oder des Verkäufers. Eine anwaltliche Begleitung ist daher bei grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen besonders empfehlenswert, um rechtliche und steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die eigenen Interessen optimal zu schützen.

Durch meine mehrjährige Berufserfahrung im französischen Notariatswesen kenne ich die spezifischen Risiken des französischen Immobilienrechts aus erster Hand und kann die Kommunikation mit dem Notariat effizient koordinieren – was den Kaufprozess erheblich beschleunigen kann.

Notarielle Erfahrung

Mehrjährige Erfahrung als Notaranwärterin in Paris und Lyon – effiziente Kommunikation mit französischen Notaren und Behörden.

Zweifache Zulassung

Zugelassen als Anwältin in Deutschland (RAK Berlin) und Frankreich (Barreau de Paris) – Beratung auf Deutsch, Français & English.

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Französisches Immobilienrecht – FAQ

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen deutschem und französischem Immobilienrecht?
Im französischen Immobilienrecht ist der Vorvertrag (promesse de vente oder compromis de vente) bereits rechtlich bindend und schließt eine Anzahlung von 5–10 % ein. Der Notar handelt als neutraler Amtsträger und nicht ausschließlich im Interesse einer Partei. Die Kaufnebenkosten betragen in Frankreich 7–8 % des Kaufpreises. Außerdem gibt es in Frankreich umfangreiche Pflichten zur Vorlage technischer Gutachten.
Kann ich als deutscher Staatsbürger problemlos eine Immobilie in Frankreich erwerben?
Ja, als EU-Bürger können Sie ohne Einschränkungen Immobilien in Frankreich erwerben. Der Kaufprozess unterscheidet sich jedoch wesentlich vom deutschen Recht, weshalb eine anwaltliche Beratung empfohlen wird – insbesondere beim Vorvertrag, der in Frankreich bereits rechtlich bindend ist.
Welche Funktion hat der Notar im französischen Immobilienrecht?
Der Notar („notaire“) handelt als neutrale Amtsperson. Er ist für die rechtliche Überprüfung des Kaufgeschäfts zuständig, erstellt die Verträge und übernimmt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Er berät nicht ausschließlich die Interessen einer Partei – weshalb eine eigene anwaltliche Begleitung empfehlenswert ist.
Welche Nebenkosten müssen beim Immobilienerwerb in Frankreich eingeplant werden?
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie in Frankreich fallen Erwerbsnebenkosten von 7–8 % des Kaufpreises an (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Verwaltungsgebühren). Bei Neubauten sind die Nebenkosten häufig geringer. Hinzu kommen Maklergebühren, falls ein Makler beauftragt wird. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite Immobilienkauf in Frankreich.
Wie lange dauert ein Immobilienkauf in Frankreich?
Der Kaufprozess dauert in Frankreich typischerweise 2–3 Monate ab Unterzeichnung des Vorvertrags. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung und gute Kommunikation mit dem Notariat können den Prozess erheblich beschleunigen.
Welche laufenden Steuern fallen für Immobilieneigentümer in Frankreich an?
Nach dem Kauf fallen insbesondere die jährliche Grundsteuer („taxe foncière“) und ggf. die Immobilienvermögensteuer (IFI) an. Seit 2023 entfällt die Wohnsteuer für Hauptwohnsitze, bleibt aber für Zweitwohnsitze bestehen. Bei Eigentumswohnungen kommen Hausgeldzahlungen hinzu. Weitere Details finden Sie auf der Seite zur laufenden Besteuerung.
Warum sollte ich eine Anwältin für französisches Immobilienrecht beauftragen?
Der Notar in Frankreich handelt neutral und berät nicht ausschließlich Ihre Interessen. Eine Anwältin für französisches Immobilienrecht prüft die Verträge aus Ihrer Perspektive, erkennt Risiken frühzeitig, koordiniert die Kommunikation mit dem Notariat und hilft, steuerliche Belastungen zu optimieren – besonders wichtig bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

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