Kanzlei für französisches Recht · Berlin & Paris

Kanzlei für französisches Immobilienrecht und Erbrecht

Ihre Expertin für französisches Immobilienrecht und Erbrecht

Grenzüberschreitende Rechtsfragen mit Frankreichbezug stellen viele Mandanten vor besondere Herausforderungen. Dies gilt insbesondere bei Immobilien in Frankreich, deutsch-französischen und internationalen Erbfällen oder steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Schenkungen und Nachlässen.

Unterschiedliche rechtliche Regelungen, steuerliche Vorschriften und notarielle Verfahren machen eine fundierte Beratung durch eine französische Anwältin besonders wichtig. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung hilft, Konflikte zwischen Erben zu vermeiden, steuerliche Belastungen zu reduzieren und Immobilienvermögen in Frankreich rechtssicher zu strukturieren.

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Leistungen

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

Fundierte Beratung für Privatpersonen und Unternehmen bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen im Erbrecht und Immobilienrecht mit Frankreichbezug – in Deutsch, Französisch und Englisch.

01

Französisches Erbrecht

Ich berate meine Mandanten bei der grenzüberschreitenden Nachlassplanung und der Nachlassabwicklung in Frankreich, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienvermögen.

  • Nachlassplanung mit Bezug zu Frankreich
  • Steueroptimierte Schenkungen
  • Abwicklung von Erbfällen mit Frankreichbezug
  • Gestaltung französischer Testamente
Weitere Informationen →
02

Französische Erbschaftsteuer

Ich berate meine Mandanten zur grenzüberschreitenden Nachlassplanung und zur französischen Erbschaftsteuer, insbesondere im Hinblick auf in Frankreich belegene Immobilien.

  • Beratung zur französischen Erbschaftsteuer
  • Steueroptimierte Schenkungen und Nachlässe
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Prüfung französischer Erbschaftsteuererklärungen
Weitere Informationen →
03

Französisches Immobilienrecht

Ich berate meine Mandanten zum französischen Immobilienrecht, insbesondere beim Erwerb, Verkauf und der laufenden Verwaltung von in Frankreich belegenen Immobilien.

  • Kauf und Verkauf von Immobilien in Frankreich
  • Prüfung und Verhandlung von Kaufverträgen
  • Vermietung und laufende Verwaltung
  • Steuerliche Aspekte von Immobilien in Frankreich
Weitere Informationen →

Über mich

Deutsch-französische Anwältin für Erbrecht und Immobilienrecht

Als in Frankreich ausgebildete Juristin arbeite ich als Anwältin in Berlin und Paris. Vor meiner Zulassung zur Anwaltschaft war ich mehrere Jahre als Notaranwärterin in renommierten Notarkanzleien in Paris und Lyon tätig. Ich habe das Diplôme Supérieur de Notariat erworben.

Meine Beratung richtet sich an deutschsprachige und englischsprachige Mandanten mit Vermögen oder Immobilien in Frankreich sowie an internationale Mandanten mit grenzüberschreitenden Rechtsfragen im Erbrecht oder Immobilienrecht.

Als Mitglied der Rechtsanwaltskammern von Paris und Berlin bin ich als Anwältin in Deutschland und Frankreich zugelassen. Neben meiner fachlichen Expertise kommt meinen Mandanten mein gewachsenes berufliches Netzwerk zugute – insbesondere Notare, Immobilienmakler und Gutachter.

Rechtsanwaltskammer Berlin Barreau de Paris Diplôme Supérieur de Notariat Deutsch · Français · English
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Notarielle Berufserfahrung

Mehrjährige Erfahrung als Notaranwärterin in Paris und Lyon sowie das Diplôme Supérieur de Notariat ermöglichen mir eine effiziente Kommunikation mit französischen Notaren und Behörden.

Zweifache Anwaltszulassung

Als Mitglied der Rechtsanwaltskammern von Paris und Berlin berate ich fließend auf Deutsch, Französisch und Englisch – aus meinen Kanzleistandorten in Berlin und Paris.

Mandatierung

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines vorab vereinbarten Stundenhonorars oder abhängig vom Gegenstandswert und der Komplexität des Mandats. Alle Anfragen werden absolut vertraulich behandelt.

Jeder Fall ist individuell.

Gerne bespreche ich Ihr Anliegen in einem ersten vertraulichen Gespräch. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine persönliche Beratung.

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Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welches Erbrecht gilt bei deutsch-französischer Erbschaft?
Grundsätzlich richtet sich das anwendbare Erbrecht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Lebte der Erblasser zuletzt in Frankreich, findet in der Regel französisches Erbrecht Anwendung. Durch eine testamentarische Rechtswahl kann jedoch deutsches Recht gewählt werden, wenn der Erblasser deutscher Staatsangehöriger ist. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, unerwartete Pflichtteilsansprüche oder steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Muss ich eine Erbschaft aus Frankreich in Deutschland versteuern?
Ob eine Erbschaft aus Frankreich zusätzlich in Deutschland versteuert werden muss, hängt vom Wohnsitz des Erben und des Erblassers ab. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich verhindert, dass dieselbe Vermögensposition doppelt besteuert wird.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Frankreich?
Kinder profitieren von einem Freibetrag von 100.000 € pro Elternteil, der alle 15 Jahre genutzt werden kann. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses ab.
Welche Fristen gelten bei einer Erbschaft in Frankreich?
Die Erklärung der französischen Erbschaftsteuer muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall abgegeben werden. Wenn der Verstorbene im Ausland lebte, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate.
Kann man Pflichtteilsansprüche in Frankreich vermeiden?
Das französische Erbrecht kennt eine gesetzlich geschützte Mindestbeteiligung der Kinder („réserve héréditaire“). Durch frühzeitige Nachlassplanung – etwa durch Schenkungen, Nießbrauchmodelle oder Testamentsgestaltung – lassen sich Konflikte und Belastungen reduzieren.
Brauche ich beim Immobilienkauf in Frankreich anwaltliche Beratung?
Der Notar handelt neutral und berät nicht ausschließlich die Interessen des Käufers. Eine anwaltliche Beratung ist besonders bei komplexen Kaufverträgen, steuerlichen Fragen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten sinnvoll.
Wie läuft der Kauf einer Immobilie in Frankreich rechtlich ab?
Zunächst wird ein Vorvertrag („promesse de vente“) unterzeichnet, der bereits rechtlich bindend ist. Anschließend prüft der Notar alle rechtlichen Aspekte und bereitet den endgültigen Kaufvertrag vor.
Kann eine Immobilie in Frankreich steueroptimiert übertragen werden?
Ja, etwa durch Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt. Durch frühzeitige Planung lassen sich Freibeträge nutzen und steuerliche Belastungen deutlich reduzieren.
Warum sollte man eine deutsch-französische Anwältin beauftragen?
Grenzüberschreitende Sachverhalte erfordern Kenntnisse beider Rechtssysteme. Eine deutsch-französische Anwältin kann rechtliche und steuerliche Fragen ganzheitlich betrachten, effizient mit französischen Notaren kommunizieren und sicherstellen, dass deutsche und französische Regelungen abgestimmt werden.

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