Kanzlei für französisches Immobilienrecht und Erbrecht
Ihre Expertin für französisches Immobilienrecht und Erbrecht
Grenzüberschreitende Rechtsfragen mit Frankreichbezug stellen viele Mandanten vor besondere Herausforderungen. Dies gilt insbesondere bei Immobilien in Frankreich, deutsch-französischen und internationalen Erbfällen oder steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Schenkungen und Nachlässen.
Unterschiedliche rechtliche Regelungen, steuerliche Vorschriften und notarielle Verfahren machen eine fundierte Beratung durch eine französische Anwältin besonders wichtig. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung hilft, Konflikte zwischen Erben zu vermeiden, steuerliche Belastungen zu reduzieren und Immobilienvermögen in Frankreich rechtssicher zu strukturieren.
Kontakt aufnehmenMeine Tätigkeitsschwerpunkte
Fundierte Beratung für Privatpersonen und Unternehmen bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen im Erbrecht und Immobilienrecht mit Frankreichbezug – in Deutsch, Französisch und Englisch.
Französisches Erbrecht
Ich berate meine Mandanten bei der grenzüberschreitenden Nachlassplanung und der Nachlassabwicklung in Frankreich, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienvermögen.
- —Nachlassplanung mit Bezug zu Frankreich
- —Steueroptimierte Schenkungen
- —Abwicklung von Erbfällen mit Frankreichbezug
- —Gestaltung französischer Testamente
Französische Erbschaftsteuer
Ich berate meine Mandanten zur grenzüberschreitenden Nachlassplanung und zur französischen Erbschaftsteuer, insbesondere im Hinblick auf in Frankreich belegene Immobilien.
- —Beratung zur französischen Erbschaftsteuer
- —Steueroptimierte Schenkungen und Nachlässe
- —Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- —Prüfung französischer Erbschaftsteuererklärungen
Französisches Immobilienrecht
Ich berate meine Mandanten zum französischen Immobilienrecht, insbesondere beim Erwerb, Verkauf und der laufenden Verwaltung von in Frankreich belegenen Immobilien.
- —Kauf und Verkauf von Immobilien in Frankreich
- —Prüfung und Verhandlung von Kaufverträgen
- —Vermietung und laufende Verwaltung
- —Steuerliche Aspekte von Immobilien in Frankreich
Deutsch-französische Anwältin für Erbrecht und Immobilienrecht
Als in Frankreich ausgebildete Juristin arbeite ich als Anwältin in Berlin und Paris. Vor meiner Zulassung zur Anwaltschaft war ich mehrere Jahre als Notaranwärterin in renommierten Notarkanzleien in Paris und Lyon tätig. Ich habe das Diplôme Supérieur de Notariat erworben.
Meine Beratung richtet sich an deutschsprachige und englischsprachige Mandanten mit Vermögen oder Immobilien in Frankreich sowie an internationale Mandanten mit grenzüberschreitenden Rechtsfragen im Erbrecht oder Immobilienrecht.
Als Mitglied der Rechtsanwaltskammern von Paris und Berlin bin ich als Anwältin in Deutschland und Frankreich zugelassen. Neben meiner fachlichen Expertise kommt meinen Mandanten mein gewachsenes berufliches Netzwerk zugute – insbesondere Notare, Immobilienmakler und Gutachter.
Erfahren Sie mehr über mich →Mehrjährige Erfahrung als Notaranwärterin in Paris und Lyon sowie das Diplôme Supérieur de Notariat ermöglichen mir eine effiziente Kommunikation mit französischen Notaren und Behörden.
Als Mitglied der Rechtsanwaltskammern von Paris und Berlin berate ich fließend auf Deutsch, Französisch und Englisch – aus meinen Kanzleistandorten in Berlin und Paris.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines vorab vereinbarten Stundenhonorars oder abhängig vom Gegenstandswert und der Komplexität des Mandats. Alle Anfragen werden absolut vertraulich behandelt.
Häufig gestellte Fragen
Welches Erbrecht gilt bei deutsch-französischer Erbschaft?
Muss ich eine Erbschaft aus Frankreich in Deutschland versteuern?
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Frankreich?
Welche Fristen gelten bei einer Erbschaft in Frankreich?
Kann man Pflichtteilsansprüche in Frankreich vermeiden?
Brauche ich beim Immobilienkauf in Frankreich anwaltliche Beratung?
Wie läuft der Kauf einer Immobilie in Frankreich rechtlich ab?
Kann eine Immobilie in Frankreich steueroptimiert übertragen werden?
Warum sollte man eine deutsch-französische Anwältin beauftragen?
Jeder Fall ist individuell.
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