Pflichtteil in Frankreich: Das Noterbrecht („réserve héréditaire“) im französischen Erbrecht

Im französischen Erbrecht ist die Testierfreiheit des Erblassers durch das gesetzlich zwingenden Noterbrecht beschränkt. Das französische Noterbrecht stellt sicher, dass bestimmte nahe Verwandte einen gesetzlich geschützten Anteil am Nachlass erhalten.

Anders als im deutschen Pflichtteilsrecht werden die Noterben nach dem französischen Recht selbst Erben und verfügen nicht nur über einen Anspruch auf Geldzahlung aus dem Nachlass. Aufgrund des Noterbrechts kann der Erblasser nur über einen bestimmten Teil seines Nachlasses („quotité disponible“) verfügen. Der Vorbehaltsteil („réserve héréditaire”) bleibt dahingegen den Noterben vorbehalten.

1. Wer kann in Frankreich Noterbe werden?

Als Noterben kommen im französischen Recht die Kinder des Erblassers und deren Nachfahren in Betracht. Letzteres setzt allerdings voraus, dass die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind. Ausnahmsweise wird auch der überlebende Ehegatte des Erblassers Noterbe, wenn der Erblasser weder Kinder noch deren Nachfahren hinterlässt.

Der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft („pacte civil de solidarité / PACS”) gilt nach dem französischen Erbrecht nicht als Noterbe. Der Erblasser kann jedoch durch ein Testament seinen PACS-Partner als Erben einsetzen und ihm Vermögen hinterlassen – jedoch nur in Höhe des Freiteils („quotité disponible”).

2. Wie hoch ist der Vorbehaltsteil der Kinder?

Die Höhe des Vorbehaltsteils richtet sich nach der Zahl der Kinder des Erblassers: Wenn es nur ein Kind gibt, beträgt der Vorbehaltsteil („réserve héréditaire”) die Hälfte des Nachlasses. Bei zwei Kindern beträgt der Vorbehaltsteil zwei Drittel des Nachlasses. Bei drei oder mehr Kindern beträgt der Vorbehaltsteil drei Viertel des Nachlasses.

3. Wie hoch ist der Vorbehaltsteil des überlebenden Ehepartners?

Dem überlebenden Ehepartner steht nur ein Noterbrecht zu, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch nicht geschieden war und der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt. Der Vorbehaltsteil des überlebenden Ehepartners beträgt dann ein Viertel des Nachlasses.

4. Wie kann das Noterbrecht durchgesetzt werden?

Die Noterben können ihren Anspruch auf den ihnen zustehenden Vorbehaltsteil durch eine Herabsetzungsklage („action en réduction”) durchsetzen. So kann sichergestellt werden, dass die Noterben einen angemessenen Teil des Nachlasses erhalten, unabhängig von testamentarischen Regelungen oder Schenkungen, die diesen Anteil beeinträchtigen könnten. Aufgrund der Herabsetzungsklage können Verfügungen und Schenkungen, die gegen das gesetzlich garantierte Noterbrecht verstoßen, reduziert und angefochten werden.

5. Welche Fristen gelten für die Herabsetzungsklage?

Die Herabsetzungsklage ist innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod des Erblassers durch den Noterben zu erheben. Bei verspäteter Kenntnis des Noterben vom Todesfall des Erblassers kann die Klage auch bis zu zwei Jahre nach Kenntniserlangung erhoben werden, höchstens jedoch zehn Jahre nach dem Erbfall.


6. Pflichtteil in Frankreich: Das Noterbrecht („réserve héréditaire“) im französischen Erbrecht – FAQ

Was bedeutet Pflichtteil im französischen Erbrecht?

Das Noterbrecht ist ein gesetzlich zwingender Erbteil, der bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers zusteht. Es schränkt die Testierfreiheit des Erblassers ein und stellt sicher, dass die sogenannten Noterben einen geschützten Anteil am Nachlass erhalten. Im Unterschied zum deutschen Pflichtteil werden Noterben in Frankreich selbst Erben und nicht nur Gläubiger eines Geldanspruchs.

Was ist der Unterschied zwischen „quotité disponible“ und „réserve héréditaire“?

Der Begriff „quotité disponible“ bezeichnet den frei verfügbaren Teil des Nachlasses, über den der Erblasser durch Testament oder Schenkung nach seinem eigenen Willen verfügen kann. Demgegenüber ist die „réserve héréditaire“ der gesetzlich geschützte Vorbehaltsteil, der zwingend bestimmten Noterben zusteht und daher nicht frei vererbbar ist.

Wer kann in Frankreich Noterbe werden?

In Frankreich können die Kinder des Erblassers Noterben werden. Falls diese bereits verstorben sind, treten deren Nachfahren an ihre Stelle. Außerdem kann auch der überlebende Ehegatte zum Noterben werden, allerdings nur dann, wenn der Erblasser keine Kinder oder Nachfahren hinterlässt.

Gilt der Partner einer PACS-Lebenspartnerschaft als Noterbe?

Nein. Ein PACS-Partner hat nach französischem Erbrecht kein gesetzliches Noterbrecht. Er kann jedoch im Rahmen der „quotité disponible“ durch Testament als Erbe eingesetzt werden.

Wie hoch ist der Vorbehaltsteil der Kinder?

Hat der Erblasser nur ein Kind, so beträgt dessen Vorbehaltsteil die Hälfte des Nachlasses. Hinterlässt er zwei Kinder, erhöht sich der Vorbehaltsteil auf zwei Drittel. Gibt es drei oder mehr Kinder, steht ihnen zusammen ein Anteil von drei Vierteln des Nachlasses zu.

Wie hoch ist der Vorbehaltsteil des überlebenden Ehepartners?

Wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind und die Ehe zum Zeitpunkt des Todes bestand, beträgt der Vorbehaltsteil des überlebenden Ehegatten ein Viertel des Nachlasses.

Wie können Noterben ihr Recht durchsetzen?

Noterben können eine Herabsetzungsklage („action en réduction“) einreichen, um sicherzustellen, dass ihr gesetzlich garantierter Anteil gewahrt bleibt. Dabei können testamentarische Verfügungen und Schenkungen, die das Noterbrecht verletzen, reduziert oder angefochten werden.

Welche Fristen gelten für die Herabsetzungsklage?

Die Herabsetzungsklage muss grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod des Erblassers erhoben werden. Alternativ kann sie auch innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis des Todesfalls eingereicht werden, darf jedoch in keinem Fall später als zehn Jahre nach dem Erbfall erfolgen.



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