Französisches Recht · Berlin & Paris

Erbrecht Frankreich: Nachlassplanung, Erbschaftsteuer & Nachlassabwicklung

Ein Erbfall in Frankreich ist mit weitreichenden rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen verbunden – insbesondere bei Immobilien mit grenzüberschreitendem Bezug. Als Anwältin für französisches Erbrecht berate ich meine Mandanten bei der Nachlassplanung, der Abwicklung von Erbfällen und der steueroptimierten Übertragung von Vermögen in Frankreich.

Clémence Cartade – Anwältin Erbrecht Frankreich Berlin Paris

Als Anwältin für französisches Erbrecht mit Büros in Berlin und Paris berate ich deutschsprachige und englischsprachige Mandanten zu allen erbrechtlichen Fragen mit Frankreichbezug.

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Anwältin für französisches Erbrecht in Berlin und Paris

Ein Erbfall in Frankreich ist für die Beteiligten nicht nur mit emotionalen Herausforderungen verbunden – er hat auch weitreichende rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Gerade bei Vermögen mit grenzüberschreitendem Bezug – zum Beispiel bei einer Immobilie in Frankreich – ist eine fundierte rechtliche und steuerliche Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei daher unerlässlich.

Im Bereich des französischen Erbrechts berate ich meine Mandanten zur vorausschauenden Nachlassplanung sowie zur rechtssicheren Abwicklung von Erbfällen mit Vermögen in Frankreich. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf zum Nachlass gehörenden Immobilien – etwa Ferienhäusern, Familienimmobilien oder Anlageobjekten in Frankreich.

Meine Leistungen im französischen Erbrecht

Testament & Nachlassplanung

Erstellung und Prüfung französischer und deutsch-französischer Testamente unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.

Steueroptimierte Immobilienübertragung

Beratung zur steueroptimierten Übertragung von Immobilien durch Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt (usufruit) oder SCI.

Nachlassabwicklung in Frankreich

Begleitung bei der Abwicklung von Erbfällen mit Immobilien in Frankreich – Koordination mit dem Notariat, Behörden und Miterben.

Erbschaftsteuer Frankreich

Beratung zur Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer in Frankreich – Freibeträge, Optimierungsstrategien und Steuererklärung.

Pflichtteil & Erbstreitigkeiten

Beratung und Vertretung bei Pflichtteilsansprüchen und Erbstreitigkeiten – außergerichtlich und gerichtlich in Frankreich.

SCI – Familiengesellschaft

Gründung und Beratung zur französischen Immobiliengesellschaft (SCI) zur steueroptimierten Vermögensnachfolge.

Europäisches Nachlasszeugnis

Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses als Nachweis der Erbenstellung gegenüber französischen Behörden und Notariaten.

Erbenermittlung

Unterstützung bei der Erbenermittlung in komplexen Fällen – in Zusammenarbeit mit spezialisierten Ahnenforschern und Notariaten.

Nachlassplanung, Schenkung und Testament in Frankreich

Als auf das französische Erbrecht spezialisierte Anwältin berate ich meine Mandanten umfassend zur grenzüberschreitenden Nachlassplanung mit Frankreichbezug – insbesondere dann, wenn Immobilien in Frankreich Teil des Nachlasses sind.

Gemeinsam erarbeite ich mit meinen Mandanten Ansätze zur strukturierten Regelung der erbrechtlichen und steuerlichen Aspekte der geplanten Vermögensnachfolge. Dazu gehören insbesondere die Gestaltung letztwilliger Verfügungen und Testamente nach französischem Recht sowie die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten – etwa durch steueroptimierte Schenkungen von französischen Immobilien mit Nießbrauchvorbehalt oder die Gründung einer französischen Familiengesellschaft (SCI).

Meine Erfahrung zeigt, dass sich durch eine frühzeitige und vorausschauende Nachlassplanung oft ein Großteil der Erbschaftsteuer in Frankreich vermeiden lässt – etwa durch schrittweise Schenkungen, Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt oder die Einbindung einer Familiengesellschaft.

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Nachlassplanung in Frankreich – strategisch und steueroptimiert

Angepasst an die familiäre Situation meiner Mandanten berate ich zur Erstellung und rechtssicheren Formulierung französischer oder deutsch-französischer Testamente – immer mit Blick auf die steuerlichen Implikationen.

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Steueroptimierte Übertragung von Immobilien

Beratung zur frühzeitigen und steueroptimierten Übertragung von Immobilienvermögen auf die nächste Generation – durch Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt (usufruit) oder über eine SCI.

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Gründung einer französischen Familiengesellschaft (SCI)

Der Erwerb und die Verwaltung französischer Immobilien über eine Société civile immobilière (SCI) kann steuerlich und organisatorisch erhebliche Vorteile bieten – insbesondere im Hinblick auf die Nachlassplanung und die frühzeitige Übertragung.

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Erbschaftsteuer Frankreich: Freibeträge & Strategien

Überblick über die Erbschaftsteuer in Frankreich, verfügbare Freibeträge (100.000 € pro Kind alle 15 Jahre) und Strategien zur Steueroptimierung – auch im deutsch-französischen Kontext.

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Erbschaft und Nachlassabwicklung in Frankreich

Ich begleite meine Mandanten als Erben umfassend bei der rechtssicheren Abwicklung von Erbfällen mit Vermögen in Frankreich – insbesondere wenn Immobilien zum Nachlass gehören. Der Fokus liegt auf der Koordination mit dem zuständigen französischen Notariat, der Kommunikation mit Behörden sowie der steuerlich sauberen und zügigen Übertragung des Eigentums.

Bei grenzüberschreitenden Erbstreitigkeiten – etwa bei Uneinigkeit über die Auslegung eines Testaments, bei Pflichtteilsansprüchen oder bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft – stehe ich meinen Mandanten mit fundierter rechtlicher Beratung zur Seite. Falls erforderlich, übernehme ich auch die gerichtliche Vertretung in Frankreich.

Haben Sie eine Immobilie in Frankreich geerbt oder planen Sie eine Vermögensübertragung?

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Alle Themen im französischen Erbrecht

Französisches Erbrecht – FAQ

Welches Erbrecht gilt bei einem deutsch-französischen Erbfall?
Das anwendbare Erbrecht richtet sich grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Durch eine testamentarische Rechtswahl kann deutsches Recht gewählt werden, wenn der Ersteller des Testaments die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Ohne klare Regelung im Testament drohen unangenehme Überraschungen.
Wie funktioniert die Abwicklung eines Erbfalls in Frankreich?
In Frankreich ist der Notar für die Abwicklung eines Erbfalls zuständig. Er stellt die Erbfolge fest, erstellt die Erbschaftssteuererklärung und meldet diese dem zuständigen Finanzamt. Eine fehlerhafte Abwicklung kann für die Erben zu steuerlichen Nachteilen führen – insbesondere in Bezug auf die Abgabefrist der Erbschaftsteuererklärung.
Welche Fristen gelten für die Erbschaftsteuer in Frankreich?
Die Erklärung muss grundsätzlich binnen sechs (6) Monaten nach dem Todesfall abgegeben werden. Die Frist verlängert sich um weitere sechs (6) Monate, falls der Erblasser im Ausland – etwa in Deutschland – verstorben ist. Verstreicht die Frist, drohen Strafzinsen.
Gibt es Pflichtteilsrechte in Frankreich?
Ja, im französischen Erbrecht gibt es Regelungen zum Pflichtteil. Insbesondere Kinder sind gesetzlich geschützt und erhalten einen festen Anteil des Erbes, der auch durch ein Testament nicht vollständig entzogen werden kann.
Wie wird in Frankreich eine Immobilie im Erbfall übertragen?
Die Übertragung erfolgt durch eine besondere Bescheinigung („attestation immobilière“) des Notars, die dann ins Grundbuch eingetragen wird. Ohne diese formellen Schritte ist ein Verkauf oder eine Nutzung der Immobilie nicht möglich.
Was ist der Nießbrauch (usufruit) in Frankreich?
Beim Nießbrauch wird das Eigentum an einer Immobilie in den Nießbrauch (usufruit) und das Eigentum (nue propriété) aufgeteilt. Eltern behalten das Nutzungsrecht, übertragen aber das Eigentum frühzeitig auf die Kinder. Da die Schenkung nur auf dem Wert der nue propriété berechnet wird, fällt die Schenkungssteuer deutlich geringer aus.
Wie funktioniert eine steueroptimierte Schenkung in Frankreich?
Durch Nutzung der Freibeträge alle 15 Jahre (100.000 € pro Kind und Elternteil) und Nießbrauchvorbehalt können erhebliche Steuern gespart werden. Wer frühzeitig plant, kann viel Vermögen für die nächste Generation sichern.
Was gilt bei einer Erbengemeinschaft in Frankreich?
Alle Erben müssen gemeinsam entscheiden. Kein Miterbe darf allein über Immobilien verfügen oder diese verkaufen. Konflikte sind häufig – eine frühzeitige anwaltliche Klärung der Vorgehensweise ist daher empfehlenswert.
Was tun bei Erbstreitigkeiten in Frankreich?
Erbstreitigkeiten in Frankreich sind regelmäßig gerichtlich zu klären – meist am Wohnsitz des Erblassers. In den meisten Fällen bietet es sich zunächst an, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Falls nicht möglich, übernehme ich auch die gerichtliche Vertretung in Frankreich.
Welche Vorteile bietet eine SCI im Erbfall?
Mit einer französischen Immobiliengesellschaft (SCI) lässt sich die Erbfolge flexibler und steuerlich günstiger gestalten. Die schrittweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen ermöglicht eine strukturierte Vermögensnachfolge unter Nutzung der Freibeträge.

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