Ab 2025 in Frankreich: Erweiterte Informationspflicht für Verkäufer und Vermieter in Waldbrandrisikogebieten

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Frankreich neue gesetzliche Vorgaben für Immobilieneigentümer, deren Objekte in Gebieten mit erhöhtem Risiko für Wald- oder Vegetationsbrände liegen. Verkäufer und Vermieter sind künftig verpflichtet, bereits in Immobilienanzeigen auf bestehende Pflichten zur Feuerprävention – insbesondere zur sogenannten débroussaillement (Räumung von Pflanzenmaterial) – hinzuweisen.

Neue Pflichtangaben bei Verkauf und Vermietung

Für Immobilien in den betroffenen Risikozonen ist eine frühzeitige Information über die gesetzlichen Vorgaben zur Vegetationsbrandprävention vorgesehen. Diese Pflicht greift:

Interessenten – ob Käufer oder Mieter – sollen somit bereits zu einem frühen Zeitpunkt schriftlich über etwaige Räumungsverpflichtungen informiert werden. Die entsprechenden Hinweise sind den jeweiligen Verträgen beizufügen.

Risikogebiete werden örtlich festgelegt

Die neuen Informationspflichten gelten ausschließlich für Gemeinden, die per Präfekturerlass als waldbrandgefährdet eingestuft wurden. Ob ein Grundstück in einer solchen Zone liegt, lässt sich über die offizielle Plattform géorisques.gouv.fr ermitteln. Dort stehen spätestens ab Ende 2026 auch eine nationale Risikokarte sowie weiterführende Informationen zur Verfügung.

Bereits heute ist in Anzeigen für betroffene Immobilien der Hinweis darauf verpflichtend, dass die relevanten Informationen auf der Webseite georisques.gouv.fr verfügbar sind.

Was bedeutet „débroussaillement“?

Unter „débroussaillement“ versteht man Maßnahmen zur Reduzierung von Vegetation rund um Gebäude, um im Brandfall die Ausbreitung des Feuers zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Pflicht richtet sich nach den lokalen Gegebenheiten – die zuständigen Präfekturen legen je nach Risikolage eigene Vorgaben fest.

Pflicht besteht bereits heute – mit Ausweitung ab 2025

Schon jetzt besteht eine Pflicht zur Information über bestehende Räumungsverpflichtungen – spätestens beim Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags. Seit dem 1. Januar 2025 wurde diese Pflicht deutlich ausgeweitet: Die relevanten Informationen sind nun bereits in der Immobilienanzeige offenzulegen und bei Besichtigung schriftlich auszuhändigen.

Fazit

Mit der neuen Regelung unterstreicht Frankreich die Bedeutung der Prävention von Vegetationsbränden und sorgt zugleich für mehr Transparenz bei Immobilientransaktionen. Eigentümer sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Immobilie betroffen ist, und die geltenden Informationspflichten rechtssicher umsetzen. Mit der neuen Regelung unterstreicht Frankreich die Bedeutung der Prävention von Vegetationsbränden und sorgt zugleich für mehr Transparenz bei Immobilientransaktionen. Eigentümer sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Immobilie betroffen ist, und die geltenden Informationspflichten rechtssicher umsetzen.

Auch für potenzielle Käufer lohnt sich ein genauer Blick: Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Vegetationsräumung („débroussaillement“) können sowohl beim Erwerb als auch im laufenden Unterhalt zusätzliche Kosten mit sich bringen. Diese sollten frühzeitig berücksichtigt und in die Kaufentscheidung einbezogen werden.

Für Fragen zu grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen in Frankreich stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

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