
Das französische Erbrecht unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom deutschen Recht – insbesondere hinsichtlich der sogenannten „réserve héréditaire“, dem Pflichtteil. Diese schützt bestimmte Erben, vor allem die Kinder des Erblassers.
Mit einem Urteil vom 2. Juli 2025 (Cass. 1re civ., 2 juillet 2025, Nr. 23-18.877) hat der französische Kassationshof („Cour de cassation“) (vergleichbar mit dem deutschen Bundesgerichtshof) klargestellt, wie der Pflichtteil zu berechnen ist, wenn eine zur Erbschaft gehörende Immobilie erst nach dem Tod verkauft wird.
Bevor wir die Entscheidung näher betrachten, zwei zentrale Fragen:
- Wann findet das französische Erbrecht bei internationalen Erbfällen Anwendung?
- Was bedeutet eigentlich „réserve héréditaire“?
Wann gilt das französische Erbrecht bei internationalen Erbfällen?
Die Frage, welches Erbrecht bei internationalen Nachlässen gilt, regelt die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung [EU] Nr. 650/2012), die seit dem 17. August 2015 in Kraft ist. Sie gilt in allen EU-Staaten außer Dänemark und Irland. Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.
Beispiel:
Ein deutscher Staatsbürger zieht nach Frankreich, verbringt dort seinen Ruhestand und stirbt ohne Testament. Dann findet automatisch französisches Erbrecht Anwendung, auch für Vermögenswerte in Deutschland.
Wichtig:
Die Verordnung erlaubt es aber, im Testament einen ausdrücklich das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit als anwendbar zu wählen (Rechtswahl). Fehlt diese ausdrückliche Wahl, gilt automatisch das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.
Besonderheiten bei Anwendung des französischen Erbrechts:
- Pflichtteilsreserve zugunsten der Kinder,
- Spezielle Regeln zur Erbfolge und Nachlassverteilung.
Was bedeutet „réserve héréditaire“?
Die „réserve héréditaire“ ist der gesetzlich geschützte Pflichtteil, der bestimmten nahen Angehörigen – vor allem den Kindern – zusteht.
Die Höhe der „réserve héréditaire“ richtet sich nach der Anzahl der Kinder:
- 1 Kind: 1/2 der Erbschaft,
- 2 Kinder: 2/3 der Erbschaft,
- 3 oder mehr Kinder: 3/4 der Erbschaft.
Der Rest, über den der Erblasser frei verfügen kann (z.B. durch Testament), heißt „quotité disponible“.
Beispiel:
Ein Erblasser mit drei Kindern → 75 % der Erbschaft sind Pflichtteil, nur 25 % frei verfügbar.
Die zentrale Frage: Welche Werte gelten bei Verkauf einer Immobilie nach dem Tod für die Pflichtteilsberechnung?
Wenn ein zur Erbschaft gehörende Immobilie erst nach dem Tod verkauft wird, stellt sich die Frage:
Soll für die Berechnung des Pflichtteils der Wert zum Todeszeitpunkt oder der tatsächliche Verkaufspreis herangezogen werden?
Entscheidung des französischen Kassationshofs vom 2. Juli 2025
Mit Urteil vom 2. Juli 2025 (Cass. 1re civ., 2 juillet 2025, Nr. 23-18.877) hat der Kassationshof klargestellt, wie der Pflichtteil in einem solchen Fall zu berechnen ist.
Sachverhalt:
Im verhandelten Fall starb ein Erblasser 2006. Er hinterließ seine Ehefrau (französische Gütergemeinschaft), drei Kinder sowie zwei Enkelkinder als Vertreter eines vorverstorbenen Sohnes („en représentation“). In seinem Testament vermachte er einer seiner Töchter den Freiteil seines Nachlasses. Eine zum eigenen Vermögen („bien propre“) gehörende Immobilie wurde 2017 für 451.000 € verkauft. Der Verkaufserlös wurde vom Nachlassnotar entgegengenommen.
Entscheidung des Berufungsgerichts („Cour d’appel“):
Die Berufungsinstanz entschied, dass der tatsächliche Verkaufspreis ausschlaggebend sei (Art. 922 Abs. 2 Code civil).
Die zentrale Frage war:
Welcher Wert ist bei der Berechnung der „quotité disponible“ maßgeblich – der Wert zum Zeitpunkt des Todes oder der spätere Verkaufspreis?
Der Kassationshof stellte jedoch klar:
- Die Berechnung der Pflichtteilsreserve erfolgt auf Basis einer fiktiven Vermögensmasse („réunion fictive“), die alle Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt umfasst.
- Lebzeitige Schenkungen werden fiktiv hinzugerechnet (nach Abzug der Schulden) und nach ihrem Wert zum Erbfall bewertet, jedoch im Zustand zum Zeitpunkt der Schenkung.
- Wurden die geschenkten Gegenstände vor dem Tod verkauft, zählt der Verkaufswert zum Verkaufszeitpunkt, aber im Zustand der ursprünglichen Schenkung.
- Bei Ersatzanschaffung wird der Wert des Ersatzgegenstands zum Erbfall berücksichtigt (Art. 922 Code civil, Fassung vor dem Gesetz Nr. 2006-728 vom 23. Juni 2006).
Was bedeutet das für Erben?
Diese Entscheidung hat erhebliche praktische Relevanz:
- Für die Pflichtteilsberechnung zählen nur Werte zum Todeszeitpunkt.
- Ein später höherer oder niedrigerer Verkaufspreis ändert nichts am Pflichtteilsanspruch.
- Die Bewertung erfolgt idealerweise durch Gutachten oder Vergleichswerte zum Zeitpunkt des Erbfalls.
- Berücksichtigte Schenkungen werden wie Nachlasswerte bewertet, aber entsprechend ihrem Zustand zum Zeitpunkt der Schenkung.
Was, wenn der Pflichtteilsberechtigte seine gesetzliche Mindestteil nicht erhält?
- Er kann eine „action en réduction“ (Herabsetzungsklage) einreichen, um übermäßige Schenkungen oder Vermächtnisse zu korrigieren und seine Mindestreserve wiederherzustellen.
- Der Notar in Frankreich muss jeden Pflichtteilsberechtigten über dieses Recht informieren.
- Meist führt die Klage zu einer finanziellen Ausgleichszahlung, eine Rückgabe der Sache in Natur ist selten.
Fazit
Werden französisches Erbrecht und Pflichtteilsansprüche relevant, sollte genau geprüft werden, welche Werte für die Berechnung zugrunde gelegt werden – vor allem bei Immobilien, die nach dem Tod verkauft oder zuvor verschenkt wurden.
Mehr Informationen zum Pflichtteil finden Sie HIER.
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