
Ab 2025 gilt in Frankreich eine neue, befristete Steuerbefreiung für Geldschenkungen innerhalb der Familie. Ziel ist es, Familien bei der Finanzierung von Immobilienprojekten und energetischen Sanierungen zu unterstützen.
Wer profitiert?
Die Befreiung gilt für Geldgeschenke von Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) sowie von kinderlosen Onkeln und Tanten an nahe Angehörige.
Wichtig: Der Empfänger der Schenkung muss in Frankreich steuerlich ansässig sein.
Wofür darf das Geld verwendet werden?
- Erwerb einer neuen oder im Bau befindlichen Immobilie
- Energetische Sanierungsmaßnahmen in der Hauptwohnung, die für die staatliche Förderung „MaPrimeRénov’“ zugelassen sind
Höhe der Befreiung und Fristen
- Bis zu 100.000 Euro pro Schenker und Begünstigtem steuerfrei
- Maximal 300.000 Euro insgesamt pro Begünstigtem
- Schenkung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen
- Verwendung der Gelder innerhalb von 6 Monaten nach Schenkung
Nutzungs- und Erhaltungsbedingungen
Die mit den steuerbefreiten Geldern finanzierte Immobilie muss mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt werden. Wird die Immobilie vermietet, darf dies nur an nicht zum gleichen Haushalt gehörende Personen erfolgen und die Immobilie muss als Hauptwohnsitz des Mieters dienen.
Formale Vorgaben
Die Schenkung muss innerhalb eines Monats beim französischen Finanzamt gemeldet werden – auch wenn keine Steuer anfällt. Zudem sind alle Nachweise aufzubewahren, um bei einer Prüfung die korrekte Verwendung der Mittel belegen zu können.
Fazit
Diese neue Steuerbefreiung bietet eine attraktive Möglichkeit, Familienvermögen in Frankreich steuerlich effizient weiterzugeben und gleichzeitig Immobilienprojekte oder Sanierungen zu fördern.
Wenn Sie eine Beratung zur optimalen Nutzung dieser Regelung oder zu weiteren erbrechtlichen und immobilienrechtlichen Fragen in Frankreich wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

