Seit 2025: Erweiterung der Pflicht zur energetischen Überprüfung bei Immobilienverkäufen in Frankreich

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Frankreich eine wichtige Neuerung bei der energetischen Überprüfung von Wohngebäuden im Alleineigentum. Ab diesem Datum müssen auch Gebäude der Energieklasse E bei Verkauf einer sogenannten energetischen Überprüfung („audit énergétique„) unterzogen werden – zuvor betraf diese Pflicht nur die Klassen F und G.

Welche Immobilien sind betroffen?

Die Pflicht zur energetischen Überprüfung betrifft Wohngebäude, die im sogenannten Alleineigentum stehen – das heißt, sie gehören einem einzigen Eigentümer und sind nicht Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft („copropriété„). Konkret sind das:

  • Einfamilienhäuser (nur eine Wohneinheit)
  • Mehrfamilienhäuser im Alleineigentum, die nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt sind

Die Pflicht zur energetischen Überprüfung gilt nur für Gebäude mit einer Energieeffizienzbewertung von D, E, F oder G. Eigentumswohnungen in einer Gemeinschaft („copropriété„) sind davon ausgenommen.

Was ist das Ziel der energetischen Überprüfung?

Das Energieaudit ergänzt das herkömmliche energetische Gutachten („diagnostic de performance énergétique / DPE„) und liefert detaillierte Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes. Es zeigt den Käufern genau, wie energiesparend das Haus wirklich ist und welche Verbesserungen möglich sind.

Dabei werden mindestens zwei Sanierungsvorschläge vorgestellt: ein schrittweiser Plan und eine Komplettmaßnahme, mit der das Gebäude die Energieeffizienzklasse A oder B erreichen kann. Dazu gibt es auch Angaben zu Kosten, Energieeinsparungen und den Auswirkungen auf die jährlichen Energiekosten.

Ziel ist es, die Käufer bestmöglich zu informieren und den Umbau hin zu energieeffizienteren Gebäuden zu fördern. Außerdem werden die Ergebnisse an die zuständigen Behörden weitergeleitet, um den Fortschritt beim Klimaschutz im Gebäudesektor zu überwachen.

Wichtige Punkte auf einen Blick

  • Seit dem 1. Januar 2025 ist das Energieaudit auch für Gebäude der Klasse E im Alleineigentum verpflichtend.
  • Die Pflicht gilt nur für Wohngebäude im Alleineigentum mit den Klassen E bis G.
  • Ab dem 1. Januar 2034 gilt die Pflicht zudem für Wohngebäude mit der Klasse D.
  • Das Audit ergänzt den Energieausweis durch konkrete Sanierungsvorschläge mit Kostenangaben.
  • Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften („copropriété„) und andere Immobilienarten sind nicht betroffen.
  • Das Ergebnis des Audits muss nach dem Verkauf an die zuständigen Behörden gemeldet werden.

Fazit

Die Anforderungen an den Verkauf von Immobilien in Frankreich nehmen zu – besonders im Bereich Energieeffizienz. Verkäufer sollten sich rechtzeitig informieren, um die neuen Pflichten zu erfüllen. Gerne stehe ich hier beratend zur Verfügung.



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