Mit dem Gesetz Nr. 2025-415 vom 13. Mai 2025 hat Frankreich einen klaren rechtlichen Rahmen für Bankgebühren im Erbfall geschaffen. Ziel der Regelung ist es, die Abwicklung von Nachlässen transparenter, gerechter und kostenschonender zu gestalten. Das Gesetz tritt am 13. November 2025 in Kraft – und dürfte insbesondere Erben mit Vermögensbezug in Frankreich deutlich entlasten.
Gebührenfreiheit in bestimmten Fallgruppen
In drei klar definierten Fällen dürfen Banken künftig keinerlei Gebühren mehr für die Bearbeitung eines Nachlasses erheben:
- Bei einfachen Erbfällen ohne komplexe Vermögensstruktur
- Bei Nachlässen mit einem Kontoguthaben von weniger als 5.910 Euro
- Wenn der Verstorbene ein minderjähriges Kind war
Gedeckelte Gebühren in allen anderen Fällen
Auch bei komplexeren Nachlässen sind die Bankgebühren künftig gesetzlich begrenzt:
- Maximal dürfen 1 Prozent des Nachlasswertes berechnet werden
- Zusätzlich wird eine absolute Gebührenobergrenze per Dekret festgelegt
Erben profitieren so von mehr Planungssicherheit und vor allem einer Begrenzung bislang oft schwer vorhersehbarer Bankgebühren.
Anwendungsbereich: Welche Vermögenswerte sind betroffen
Das Gesetz bezieht sich auf Kontoguthaben bei französischen Banken, insbesondere auf:
- Girokonten
- Sparkonten (z. B. Livret A, Livret Jeune)
Ausgenommen sind hingegen bestimmte Anlageprodukte, darunter: PEA (Plan d’Épargne en Actions), Innovations-Sparpläne für kleine und mittlere Unternehmen (PME) und Klima-Sparpläne.
Relevanz für deutsche Erben mit Vermögen in Frankreich
Für deutsche Erben mit Nachlassbezug in Frankreich bringt das neue Gesetz gleich mehrere Vorteile: mehr rechtliche Klarheit und verlässlichere Kostenstrukturen.
Fazit
Mit der Reform der Bankgebühren im Erbfall sorgt Frankreich für mehr Transparenz und Berechenbarkeit bei Nachlasskosten – insbesondere bei grenzüberschreitenden Erbfällen mit Konten in Frankreich.
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👉 Quelle: LOI n° 2025-415 du 13 mai 2025 visant à réduire et à encadrer les frais bancaires




