Steuerersparnis bei der Übertragung von Immobilien in Frankreich: Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt

Die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie kann in Frankreich hohe Schenkungs- oder Erbschaftssteuern auslösen. Diese sind in der Regel höher als in Deutschland, die Freibeträge niedriger und es dauert länger, bis sie erneut genutzt werden können. Eine bewährte Methode zur Reduzierung dieser Steuerlast ist die Schenkung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt (sog. „usufruit“).

Was bedeutet eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt?

Bei einer Schenkung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt behält sich der Schenker das Recht vor, die Immobilie weiterhin zu nutzen oder Mieteinnahmen zu erzielen, während das Eigentum an das Kind übergeht.

Der Vorteil für den Schenker: Er kann die Immobilie weiterhin bewohnen und ist trotz der Schenkung im Alter abgesichert. Für die Steuerbemessung wird dann nur der Wert des nackten Eigentums („nue-propriété“) berücksichtigt, nicht der volle Immobilienwert.

Rechenbeispiel: Steuerersparnis durch Nießbrauchsvorbehalt

Angenommen, ein 60-jähriger Schenker überträgt eine Immobilie in Frankreich im Wert von 400.000 € an sein Kind. Der Freibetrag für Kinder beträgt in Frankreich 100.000 €.

Variante 1: Schenkung ohne Nießbrauchsvorbehalt

Voller Immobilienwert: 400.000 €

Freibetrag: 100.000 €

Zu versteuernder Betrag: 400.000 € – 100.000 € = 300.000 €

Höhe der Schenkungssteuer: 58.194 €

Variante 2: Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt

Wert des Nießbrauchs (60-jähriger Schenker): 50% (gemäß der Tabelle von Artikel 669 des französischen Steuergesetzbuchs): 200.000 €

Wert des nackten Eigentums: 400.000 € – 200.000 € = 200.000 €

Freibetrag: 100.000 €

Zu versteuernder Betrag: 200.000 € – 100.000 € = 100.000 €

Höhe der Schenkungssteuer: 18.194 €

Steuereinsparung im Vergleich zu Variante 1: 40.000 €

Nutzung des Freibetrags alle 15 Jahre

In Frankreich kann der Freibetrag für Kinder alle 15 Jahre erneut genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist könnte der Schenker also weitere 100.000 € steuerfrei übertragen.

Beispiel: Überträgt ein Schenker mit 60 Jahren Immobilienwerte, kann er mit 75 Jahren erneut 100.000 € steuerfrei übertragen.

Durch Staffelung von Schenkungen in Kombination mit Nießbrauch lassen sich so über die Jahre erhebliche Steuerersparnisse realisieren.

Fazit: Frühzeitige Planung lohnt sich

Die Übertragung unter Nießbrauch reduziert den steuerpflichtigen Wert erheblich. Durch die Nutzung der Freibeträge und die Möglichkeit, Schenkungen alle 15 Jahre zu wiederholen, können Familien die Steuerlast deutlich senken.

Gleichzeitig profitiert der Schenker davon, dass er die Immobilie weiter bewohnen kann und im Alter abgesichert bleibt.

Empfehlung: Es lohnt sich also, frühzeitig zu planen und mit der Übertragung zu beginnen, um den maximalen steuerlichen Vorteil zu nutzen.

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