Schlagwort: Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt

  • Schenkungen von Anteilen an einer französischen SARL: Notarielle Form erforderlich

    Schenkungen von Anteilen an einer französischen SARL: Notarielle Form erforderlich

    Wer in Frankreich Geschäftsanteile einer „Société à responsabilité limitée“ (SARL) – vergleichbar mit einer deutschen GmbH – verschenken möchte, sollte nach der aktuellen Rechtsprechung besonders vorsichtig sein. Mit Urteil vom 11. Februar 2026 hat das höchste Zivilgericht Frankreichs, die Cour de cassation, klargestellt: SARL-Anteile können nicht im Wege eines „don manuel“ übertragen werden. Eine formlose…

  • Steuerersparnis bei der Übertragung von Immobilien in Frankreich: Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt

    In Frankreich können Immobilienübertragungen innerhalb der Familie hohe Steuern auslösen. Eine effektive Methode zur Steuerreduzierung ist die Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt, bei der der Schenker das Nutzungsrecht behält. Durch Staffelungen alle 15 Jahre können Familien erhebliche Steuerersparnisse erzielen, während der Schenker weiterhin im Eigentum wohnen bleibt. Frühzeitige Planung ist empfehlenswert. Anwalt im französischen Immobilienrecht und Erbrecht,…