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Ab 2025 in Frankreich: Erweiterte Informationspflicht für Verkäufer und Vermieter in Waldbrandrisikogebieten
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Immobilieneigentümer in Frankreich, deren Objekte in waldbrandgefährdeten Zonen liegen, in Anzeigen auf Feuerpräventionspflichten hinweisen. Käufer oder Mieter müssen frühzeitig über „débroussaillement“-Maßnahmen informiert werden, um Kosten und rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Die neuen Regelungen fördern Transparenz und Prävention.
