Französisches Erbrecht

Pflichtteil in Frankreich: Noterbrecht („réserve héréditaire“) und Herabsetzungsklage

Im französischen Erbrecht schränkt das Noterbrecht die Testierfreiheit des Erblassers ein. Wer kann Noterbe werden, wie hoch ist der Vorbehaltsteil, und wie können Noterben ihren Anspruch durchsetzen?

Clémence Cartade – Anwältin Pflichtteil Frankreich Noterbrecht

Als Anwältin für französisches Erbrecht berate ich zu Pflichtteilsansprüchen, zur Herabsetzungsklage und zur Nachlassplanung im deutsch-französischen Erbfall.

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Pflichtteil im französischen Erbrecht (Noterbrecht) – Überblick

Im französischen Erbrecht ist die Testierfreiheit des Erblassers durch das gesetzlich zwingende Noterbrecht beschränkt. Das französische Noterbrecht stellt sicher, dass bestimmte nahe Verwandte einen gesetzlich geschützten Anteil am Nachlass erhalten. Anders als im deutschen Pflichtteilsrecht werden die Noterben nach dem französischen Recht selbst Erben — und verfügen nicht nur über einen Anspruch auf Geldzahlung aus dem Nachlass. Aufgrund des Noterbrechts kann der Erblasser nur über einen bestimmten Teil seines Nachlasses frei verfügen: die sogenannte „quotité disponible“. Der Vorbehaltsteil („réserve héréditaire“) bleibt dahingegen den Noterben vorbehalten.

Noterben

Kinder des Erblassers (und deren Nachfahren) sowie ausnahmsweise der überlebende Ehegatte ohne Abkömmlinge.

Vorbehaltsteil (réserve)

½ bei 1 Kind, ⅔ bei 2 Kindern, ¾ bei 3+ Kindern. ¼ für den überlebenden Ehegatten ohne Abkömmlinge.

Herabsetzungsklage

Noterben können ihren Anspruch durch eine „action en réduction“ durchsetzen. Fristen: 5 Jahre ab Erbfall, 2 Jahre ab später Kenntnis, maximal 10 Jahre ab Erbfall.

Unterschied zum deutschen Pflichtteilsrecht: In Deutschland hat der Pflichtteilsberechtigte nur einen Geldanspruch gegen die Erben. In Frankreich werden die Noterben selbst Erben und erhalten einen gesetzlich geschützten Anteil am Nachlass. Seit der Reform von 2006 wird die „réserve héréditaire“ jedoch grundsätzlich in Wert ausgeglichen — nicht zwingend in natura. Das bedeutet: Noterben erhalten in der Regel eine Ausgleichszahlung, keinen automatischen Miteigentumsanteil an einer Immobilie.

1. Wer kann in Frankreich Noterbe werden?

Als Noterben kommen im französischen Recht die Kinder des Erblassers und deren Nachfahren in Betracht. Letzteres setzt voraus, dass die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind. Ausnahmsweise wird auch der überlebende Ehegatte des Erblassers Noterbe — aber nur dann, wenn der Erblasser weder Kinder noch deren Nachfahren hinterlässt.

Der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft („pacte civil de solidarité / PACS“) gilt nach dem französischen Erbrecht nicht als Noterbe. Der Erblasser kann jedoch durch ein Testament seinen PACS-Partner als Erben einsetzen und ihm Vermögen hinterlassen — jedoch nur in Höhe der „quotité disponible“.

2. Wie hoch ist der Vorbehaltsteil der Kinder?

Die Höhe des Vorbehaltsteils richtet sich nach der Zahl der Kinder des Erblassers. Bei einem einzigen Kind beträgt der Vorbehaltsteil die Hälfte des Nachlasses. Bei zwei Kindern erhöht er sich auf zwei Drittel des Nachlasses. Bei drei oder mehr Kindern beträgt der Vorbehaltsteil drei Viertel des Nachlasses.

Anzahl der Kinder Vorbehaltsteil (réserve héréditaire) Freier Teil (quotité disponible)
1 Kind½ des Nachlasses½ des Nachlasses
2 Kinder⅔ des Nachlasses⅓ des Nachlasses
3 oder mehr Kinder¾ des Nachlasses¼ des Nachlasses
Vorbehaltsteil der Kinder im französischen Erbrecht

3. Wie hoch ist der Vorbehaltsteil des überlebenden Ehepartners?

Dem überlebenden Ehepartner steht nur ein Noterbrecht zu, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch nicht geschieden war und der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt. In diesem Fall beträgt der Vorbehaltsteil des überlebenden Ehepartners ein Viertel des Nachlasses.

4. Wie kann das Noterbrecht durchgesetzt werden?

Die Noterben können ihren Anspruch auf den ihnen zustehenden Vorbehaltsteil durch eine Herabsetzungsklage („action en réduction“) durchsetzen. So kann sichergestellt werden, dass die Noterben einen angemessenen Teil des Nachlasses erhalten — unabhängig von testamentarischen Regelungen oder Schenkungen, die diesen Anteil beeinträchtigen könnten. Aufgrund der Herabsetzungsklage können Verfügungen und Schenkungen, die gegen das gesetzlich garantierte Noterbrecht verstoßen, reduziert und angefochten werden.

Relevanz für Immobilieneigentümer: Seit der Reform von 2006 wird die „réserve héréditaire“ in Frankreich grundsätzlich in Wert ausgeglichen — Noterben erhalten also in der Regel eine Ausgleichszahlung und keinen automatischen Miteigentumsanteil an einer Immobilie. Eine frühzeitige Nachlassplanung bleibt dennoch wichtig, um die Höhe dieser Ausgleichszahlung durch vorweggenommene Schenkungen und Nießbrauchgestaltungen zu reduzieren.

5. Welche Fristen gelten für die Herabsetzungsklage?

Die Herabsetzungsklage unterliegt drei Fristen. Die Regelfrist beträgt fünf Jahre ab dem Tod des Erblassers. Hat der Noterbe vom Erbfall erst verspätet Kenntnis erlangt, kann die Klage auch noch zwei Jahre nach dieser Kenntniserlangung erhoben werden. In jedem Fall gilt jedoch eine absolute Ausschlussfrist von zehn Jahren ab dem Erbfall — auch wenn der Noterbe erst danach von seinem Anspruch erfährt.

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Pflichtteil Frankreich – FAQ

Was ist der Pflichtteil im französischen Erbrecht?
Das Noterbrecht ist ein gesetzlich zwingender Erbteil, der bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers zusteht. Es schränkt die Testierfreiheit ein und stellt sicher, dass Noterben einen geschützten Anteil am Nachlass erhalten. Im Unterschied zum deutschen Pflichtteil werden Noterben in Frankreich selbst Erben — und nicht nur Gläubiger eines Geldanspruchs.
Was ist ein Noterbe im französischen Erbrecht?
Ein Noterbe ist eine Person, die nach französischem Recht einen gesetzlich geschützten Mindestanteil am Nachlass erhält — unabhängig davon, was im Testament steht. In Frankreich sind das in erster Linie die Kinder des Erblassers. Noterben werden selbst Erben, nicht nur Gläubiger.
Was ist der Unterschied zwischen „quotité disponible“ und „réserve héréditaire“?
Die „quotité disponible“ bezeichnet den frei verfügbaren Teil des Nachlasses, über den der Erblasser durch Testament oder Schenkung frei verfügen kann. Die „réserve héréditaire“ ist der gesetzlich geschützte Vorbehaltsteil, der zwingend den Noterben zusteht und nicht frei vererbbar ist.
Wer kann in Frankreich Noterbe werden?
Die Kinder des Erblassers und deren Nachfahren (falls die Kinder bereits verstorben sind). Ausnahmsweise auch der überlebende Ehegatte, wenn der Erblasser keine Kinder oder Nachfahren hinterlässt. Ein PACS-Partner hat kein gesetzliches Noterbrecht.
Wie hoch ist der Pflichtteil der Kinder in Frankreich?
Bei einem Kind: ½ des Nachlasses. Bei zwei Kindern: ⅔ des Nachlasses. Bei drei oder mehr Kindern: ¾ des Nachlasses. Der verbleibende Teil (quotité disponible) kann frei vererbt oder verschenkt werden.
Wie können Noterben ihren Pflichtteil in Frankreich durchsetzen?
Durch eine Herabsetzungsklage („action en réduction“). Es gelten drei Fristen: die Regelfrist beträgt fünf Jahre ab dem Erbfall; bei verspäteter Kenntnis kann die Klage noch zwei Jahre nach Kenntniserlangung erhoben werden; in jedem Fall gilt eine absolute Ausschlussfrist von zehn Jahren ab dem Erbfall. Testamentarische Verfügungen und Schenkungen, die das Noterbrecht verletzen, können so reduziert oder angefochten werden.
Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen Pflichtteil und dem französischen Noterbrecht?
Im deutschen Recht hat der Pflichtteilsberechtigte nur einen Geldanspruch gegen die Erben. Im französischen Recht werden die Noterben selbst Erben mit einem gesetzlich geschützten Anteil am Nachlass. Seit der Reform von 2006 wird die „réserve héréditaire“ jedoch grundsätzlich in Wert ausgeglichen — Noterben erhalten also in der Regel eine Ausgleichszahlung, keinen automatischen Miteigentumsanteil an einer in Frankreich gelegenen Immobilie.
Kann man das Noterbrecht in Frankreich durch ein Testament umgehen?
Nein. Das Noterbrecht ist gesetzlich zwingend und kann durch ein Testament nicht vollständig ausgehebelt werden. Testamentarische Regelungen, die den Vorbehaltsteil verletzen, können durch eine Herabsetzungsklage angefochten werden. Eine frühzeitige Nachlassplanung kann jedoch helfen, die steuerliche und rechtliche Belastung zu optimieren.
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